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   LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16   

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https://dejure.org/2018,29840
LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16 (https://dejure.org/2018,29840)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01.03.2018 - L 20 KR 284/16 (https://dejure.org/2018,29840)
LSG Bayern, Entscheidung vom 01. März 2018 - L 20 KR 284/16 (https://dejure.org/2018,29840)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn eines Krankengeldanspruchs; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

  • rewis.io

    Versicherungsverhältnis, Anspruch auf Krankengeld, Krankengeldanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB V § 44 Abs. 1 ; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2
    Beginn eines Krankengeldanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16
    Mit Urteil vom 11.05.2017 (B 3 KR 22/15 R) hat das BSG diese Ausnahmefälle um einen weiteren Ausnahmefall erweitert.

    Nur unter diesen engen Voraussetzungen kann die ärztliche (auch nichtmedizinische) Fehlbeurteilung nicht dem Versicherten zugerechnet werden und er kann daher ausnahmsweise rückwirkend Krankengeld beanspruchen (BSG vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, juris Rn. 35).

    Sofern der Bevollmächtigte auf die Entscheidung des SG Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER hinweist, wonach es nach § 46 SGB V genüge, dass einmalig die Arbeitsunfähigkeit bestätigt werde und der Krankengeldanspruch fortbestehe, sofern die tatsächlichen Voraussetzungen weiter bestünden, ist festzustellen, dass das BSG nach wie vor an der abschnittsweisen Bewilligung festhält (vgl. BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R, BSG vom 11.07.2015, B 3 KR 22/15 R).

    Aus den ab dem 23.07.2015 durch das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) vom 16.07.2015 (BGBl. I, S. 1211) neu gefassten § 46 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 SGB V kann die Klägerin nichts ableiten, weil diese Regelungen im hier streitigen Zeitraum noch nicht in Kraft waren und der Gesetzgeber insoweit keine Übergangsregelung vorgesehen hat (dazu, dass die Neuregelung mangels gesetzlich angeordneter Rückwirkung insoweit nicht einschlägig ist, siehe auch das BSG vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 25/14 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige ärztliche Feststellung der

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16
    Wird Krankengeld wegen ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit begehrt, ist für den Umfang des Versicherungsschutzes demgemäß grundsätzlich auf den Tag abzustellen, der dem Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt (BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 25/14 R).

    Wie das BSG mehrfach entschieden und ausführlich begründet hat, bietet das Gesetz weder einen Anhalt für das Verständnis des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeld-Anspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entsteht (BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 25/14 R).

    Das folgt aus Entwicklungsgeschichte, Regelungssystem und -zweck, ohne dass der Wortlaut der Normen einer solchen Auslegung entgegensteht (BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 25/14 R).

    Für die Aufrechterhaltung des Krankengeld-Anspruchs aus der Beschäftigtenversicherung ist es deshalb erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Arbeitsunfähigkeit vor Ablauf des Krankengeld-Bewilligungsabschnitts erneut ärztlich festgestellt wird (BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 25/14 R).

  • SG Speyer, 03.03.2015 - S 19 KR 10/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung und Fortbestehen durch erste

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16
    Im Wesentlichen hat sich dieser auf den Beschluss des Sozialgerichts Speyer vom 03.03.2015, Az. S 19 KR 10/15 ER berufen, das es für ausreichend erachte, dass jedenfalls ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit vorliege.

    Der Bevollmächtigte hat sich weiter auf die Entscheidung des SG Speyer vom 03.03.2015, Az. S 19 KR 10/15 ER berufen.

    Sofern der Bevollmächtigte auf die Entscheidung des SG Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER hinweist, wonach es nach § 46 SGB V genüge, dass einmalig die Arbeitsunfähigkeit bestätigt werde und der Krankengeldanspruch fortbestehe, sofern die tatsächlichen Voraussetzungen weiter bestünden, ist festzustellen, dass das BSG nach wie vor an der abschnittsweisen Bewilligung festhält (vgl. BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R, BSG vom 11.07.2015, B 3 KR 22/15 R).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16
    Das BSG hat mehrfach entschieden, dass insoweit keine Aufklärungspflicht der Beklagten besteht (BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R).

    Sofern der Bevollmächtigte auf die Entscheidung des SG Speyer vom 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER hinweist, wonach es nach § 46 SGB V genüge, dass einmalig die Arbeitsunfähigkeit bestätigt werde und der Krankengeldanspruch fortbestehe, sofern die tatsächlichen Voraussetzungen weiter bestünden, ist festzustellen, dass das BSG nach wie vor an der abschnittsweisen Bewilligung festhält (vgl. BSG vom 16.12.2014, B 1 KR 19/14 R, BSG vom 11.07.2015, B 3 KR 22/15 R).

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16
    Es konnte am letzten Tag der Mitgliedschaft auch nicht davon ausgegangen werden, dass sie spätestens nach Ablauf eines Monats eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangen würde (vgl. BSG vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, juris).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Bayern, 01.03.2018 - L 20 KR 284/16
    Das BSG hat insoweit zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass solche Ausnahmefällte in engen Grenzen denkbar sind, wenn die ärztliche Feststellung oder die Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen und nicht dem des Versicherten zuzurechnen sind (vgl. BSG vom 08.11.2005, B 1 KR 30/04 R).
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